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OLG München - Entscheidung vom 26.07.1996

21 U 6350/95

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 1996, 1365
NJWE-VHR 1997, 48
OLGReport-München 1997, 68

Der Kläger macht gegen die Beklagten einen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Geldentschädigung geltend. I. Der Kläger ist Rechtsanwalt in München. Die Beklagte zu 1) ist Autorin des [...]
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