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OLG München - Entscheidung vom 12.07.1996

21 U 3748/95

Normen:
BGB § 95 Abs. 2
VHB 74 § 2

Fundstellen:
VersR 1997, 999

Die zulässige Berufung (§§ 511 ff ZPO ) ist unbegründet. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Teppichboden als Hausrat versichert und nicht Gebäudebestandteil. Nach den überzeugenden Ausführungen des [...]
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