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OLG München - Entscheidung vom 28.06.1996

21 U 6021/95

Normen:
BGB § 138

Fundstellen:
OLGR-München 1996, 199
OLGReport-München 1996, 199

Die Klägerin verlangt von der Beklagten ausstehenden Mietzins in Höhe von 752.526,42 DM aufgrund des Mietvertrages vom 28.5.1993, mit dem die Beklagte von der Klägerin ein Boardinghaus in ... angemietet hat. Wegen des [...]
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