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OLG München - Entscheidung vom 09.10.1996

3 U 2190/96

Normen:
BGB §§ 242 812 Abs. 1 Satz 1
HeimG § 4c Abs. 3

Fundstellen:
BtPrax 1997, 74
OLGR-München 1996, 269
OLGReport-München 1996, 269
VuR 1997, 23

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Die Kläger haben gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Zahlung des der Höhe nach unstreitigen Betrages aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB . [...]
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