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OLG Köln - Entscheidung vom 20.12.1996

19 U 30/96

Normen:
BGB § 823 Abs. 2
RVO § 533
StGB § 266a

Fundstellen:
BB 1997, 844
OLGReport-Köln 1997, 111
VersR 1997, 496
wistra 1997, 231

Die zulässige Berufung des Beklagten hat keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht den Beklagten gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 a StGB zur Zahlung von 31.991,74 DM als [...]
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