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OLG Köln - Entscheidung vom 18.04.1996

18 U 101/95

Normen:
BGB § 426 Abs. 1 § 254 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(128)223c
NZV 1997, 357
VersR 1997, 1367

Die Kl., Krankenhausträgerin, nahm die Bekl., Haftpflichtversicherer, auf Gesamtschuldnerausgleich wegen eigener Schadensersatzpflichten gegenüber der bei einem Verkehrsunfall verletzten und nachträglich durch [...]
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