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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 31.01.1996

1 Ws 332/95

Normen:
JVKostO § 10 Abs. 1 S. 2, § 13

Fundstellen:
Justiz 1997, 31

Die Staatsanwaltschaft hat mit dem Kostenansatz vom 10.08.1995 dem Verurteilten Haftkosten nach § 10 Abs. 1 JVKostO für 58 Tage in Höhe von jeweils 20,34 DM, insgesamt 1.179,72 DM in Rechnung gestellt. Mit dem [...]
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