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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 10.05.1996

1 AR 27/96

Normen:
GVG § 157 Abs. 1, § 158 Abs. 1
HaftZustVO § 1
StPO § 115

Fundstellen:
Justiz 1997, 140

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bühl für die ersuchte Rechtshilfehandlung folgt aus § 157 Abs. 1 GVG . Die ersuchte Handlung durfte nicht abgelehnt werden (§ 158 Abs. 1 GVG ). § 1 der Verordnung des [...]
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