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OLG Hamm - Entscheidung vom 31.10.1996

2 Ss 971/96

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 21
StPO § 244 Abs. 2

I. Das Amtsgericht - Schöffengericht - Dortmund hat den Angeklagten am 25. März 1996 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in. nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. [...]
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