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OLG Bremen - Entscheidung vom 31.07.1996

Ws 77-78/96

Normen:
StPO § 132a

Fundstellen:
StV 1997, 9

Durch den angefochtenen Beschloß hat die Große Strafkammer V als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bremen gem. § 132 a StPO den Angeklagten D. und B. vorläufig verboten, auf eigene oder fremde Rechnung [...]
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