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LG München I - Entscheidung vom 17.07.1996

14 S 5138/96

Normen:
BGB § 284, § 286, § 387, § 535 Satz 2, § 550b Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(133)606a
WuM 1996, 541

'Hinsichtlich des Zinsanspruches [des Vermieters] ist die Berufung begründet: Zwar bestand gemäß § 387 BGB die Aufrechnungslage [hinsichtlich der Mietzinsforderung mit der Kaution] bereits im Zeitpunkt der [...]
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