Anderer Ansicht zum Verjährungsbeginn ist das LG Bonn (Urteil - 2 O 42/95 - 23.5.1995, in NJW-RR 1996, 557 = WM 1995, 2139 ): 'Da eine Auszahlung des Guthabens erst nach einer Kündigung ... verlangt werden konnte, [...]
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