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LG Hamburg - Entscheidung vom 20.08.1996

609 Qs 18/96

Normen:
StPO §§ 213, 304, 305

Fundstellen:
DRsp IV(452)134Nr. 8b
StV 1996, 659

Die Grenzen der Ermessensausübung sind auch dann überschritten, wenn die Reihenfolge einer Vielzahl zur Terminierung anstehender Verfahren allein nach ihrem Eingangsdatum und nicht nach ihrer Eilbedürftigkeit bestimmt [...]
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