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LG Berlin - Entscheidung vom 06.08.1996

64 S 249/96

Normen:
BGB § 549 Abs. 2 Satz 1

Fundstellen:
DRsp I(133)596a
WuM 1996, 762

'Der Kl. [Mieterin] steht gegen den Bekl. [Vermieter] kein Anspruch auf Erteilung der begehrten zeitlich unbefristeten Erlaubnis zur (entgeltlichen) Gebrauchsüberlassung eines Teils der streitgegenständlichen Wohnung [...]
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