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LAG München - Entscheidung vom 19.02.1996

3 Sa 727/95

Normen:
BMT-G II § 16 Abs. 2 § 67 Nr. 32
Bezirkstarifvertrages Nr. 1 (Bayern) Abschnitt I Ziffer 3 Abs. 2 Satz 2

Der Kläger verlangt von der Beklagten für die Rufbereitschaft an den Wochenenden vom 3./5. und 24./27. Dezember 1993 noch Freizeitausgleich von 8,5 Stunden. Dabei streiten die Parteien nur darüber, ob auch die nicht [...]
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