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BayObLG - Entscheidung vom 09.07.1996

3Z BR 106/96

Normen:
KostO § 31

Fundstellen:
WuM 1996, 726

Antragstellerin und Antragsgegner zu 2) sind Wohnungseigentumer einer Wohnanlage, die von der Antragsgegnerin zu 1) verwaltet wird. Am 20.7.1994 fand eine Wohnungseigentümerversammlung statt, die von R. geleitet wurde. [...]
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