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BayObLG - Entscheidung vom 08.03.1996

1Z AR 15/96

Normen:
BGB § 1706, § 1709
FGG § 4, § 46
RPflG § 4
SGB VIII § 87c

Fundstellen:
FamRZ 1996, 1156

I. Für das im Jahr 1982 in Köln nichtehelich geborene Kind Patrick besteht Amtspflegschaft mit dem in § 1706 BGB bezeichneten Aufgabenkreis. Amtspfleger ist - nach den Jugendämtern des Kreises Soest sowie der Stadt [...]
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