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BayObLG - Entscheidung vom 15.02.1996

3 ObOWi 137/95

Normen:
ViehverkehrsVO § 24 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
BayObLGSt 1996, 13
DÖV 1996, 755

Zumindest bis zur Kontrolle am 31.8.1994 verwendete der Betroffene als gewerbsmäßiger Viehhändler zur Führung des Viehkontrollbuchs einen losen Spiralblock ohne fortlaufende Numerierung. In dem Block trug er die [...]
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