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BayObLG - Entscheidung vom 17.12.1996

4St RR 219/96

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
StPO § 261

I. Das Amtsgericht Landshut verurteilte die Angeklagte am 16.9.1996 wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln zur Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 DM und zog die sichergestellten Hanfsamen und Hanfpflanzen [...]
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