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BVerwG - Entscheidung vom 05.08.1996

5 C 6.95

Normen:
BGB § 202 § 211
SGB X § 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 Nr. 2, Abs. 4 S. 2 § 50 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 § 52 Abs. 1

Fundstellen:
FEVS 47, 385
HVBG-INFO 1997, 390
NWVBl 1997, 293
SGb 1997, 326
SozSich 1997, 434
ZfSH/SGB 1997, 162

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der beklagte Sozialhilfeträger bei der Rücknahme von - den Kläger begünstigenden - Sozialhilfebescheiden die Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X gewahrt hat. Der Beklagte gewährte [...]
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