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BVerwG - Entscheidung vom 05.07.1996

2 B 15.96

Normen:
BRRG § 127 Nr. 1
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
BayVBl 1997, 573
IÖD 1997, 216
PersV 1997, 421
ZBR 1997, 29

Die Beschwerde ist unbegründet. Der allein geltend gemachte Revisionszulassungsgrund nach § 127 Nr. 1 BRRG liegt nicht vor. Gemäß § 127 Nr. 1 BRRG ist die Revision außer in den Fällen des § 132 Abs. 2 VwGO zuzulassen, [...]
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