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BVerwG - Entscheidung vom 23.08.1996

8 C 19.95

Normen:
DRiG § 29 S. 1
GG Art. 92 Art. 97 Abs. 2 Art. 101 Abs. 1 S. 2
VwGO § 138 Nr. 1 § 137 Abs. 3 S. 1 § 144 Abs. 4
ZPO § 295

Fundstellen:
BVerwGE 102, 7
BayVBl 1997, 25
DÖV 1997, 213
DRsp IV(485)291a
NJW 1997, 674
NVwZ 1997, 381

I. Die vom Kläger nach erfolglosem Widerspruch erhobene Anfechtungsklage gegen einen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid des Kreiswehrersatzamts hat das Verwaltungsgericht aufgrund mündlicher Verhandlung vom 28. [...]
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