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BVerwG - Entscheidung vom 25.03.1996

8 B 48.96

Normen:
AO § 119 § 157 Abs. 1 S. 2
GG Art. 20 Abs. 3
KAG (Kommunalabgabengesetz) Nordrhein-Westfalen § 12 Abs. 1 Nr. 3 lit. b, Nr. 4 lit. b
VwVfG § 44 Abs. 1

Fundstellen:
BayVBl 1996, 759
Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 79
DÖV 1997, 305
DVBl 1996, 1061
KKZ 1997, 38
NVwZ-RR 1997, 248
UPR 1996, 316
ZKF 1997, 135

Die Beschwerde der Kläger ist unbegründet. Der Rechtssache kommt die allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nicht zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Grundsätzlich bedeutsam im Sinne dieser Vorschrift ist eine [...]
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