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BVerwG - Entscheidung vom 08.02.1996

2 B 18.96

Normen:
BeamtVG § 47 Abs. 3 Nr. 5, Abs. 5

Fundstellen:
Buchholz 239.1 § 47 BeamtVG Nr. 4
DÖV 1996, 564
IÖD 1996, 128
PersV 1996, 231
RiA 1997, 248
ZBR 1996, 218
ZTR 1996, 523

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das [...]
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