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BVerfG - Entscheidung vom 17.06.1996

1 BvR 839/96

Normen:
EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3 Art. 233 § 12 Abs. 2, 3
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Art. 20 Abs. 3

Fundstellen:
DtZ 1997, 88
ErbPrax 1996, 312
NJ 1996, 525
RAnB 1996, 317
VIZ 1996, 576
WM 1996, 1372
ZEV 1996, 345
ZMR 1996, 476
ZOV 1996, 341

Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Verpflichtung zur unentgeltlichen Auflassung von Grundstücken aus der Bodenreform an den Berechtigten nach Art. 233 § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und 3 EGBGB . I. [...]
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