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BVerfG - Entscheidung vom 17.01.1996

2 BvR 589/92

Normen:
BGB § 134 § 433
BNatSchG § 21f Abs. 4, Abs. 6 § 22 Abs. 4 § 26 Abs. 2 Nr. 2 § 31
EG-Vertrag Art. 177 Abs. 3
GG Art. 14 Abs. 1 S. 2 Art. 72 Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 Art. 80 Abs. 1 S. 2 Art. 101 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
NJW 1997, 1434
NVwZ 1997, 159
NuR 1996, 400
ZUR 1997, 165

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die gerichtliche Einziehung eines Tieres im selbständigen Verfahren nach § 22 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatSchG ). I. 1. a) Das Tier, ein 1988 in Gefangenschaft [...]
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