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AG Neumünster - Entscheidung vom 09.05.1996

8 C 271/96

Normen:
BGB § 550 Abs. 2
ZPO § 3

Fundstellen:
WuM 1996, 632

Nachdem beide Parteien den Rechtsstreit nach Nachweis der Anlage der Mietkaution durch die Beklagte für erledigt erklärt hatten, war über die Kosten des gemäß § 91 a Abs. 1 ZPO nach billigem Ermessen unter [...]
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