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AG Münster - Entscheidung vom 22.10.1996

5 C 141/96

Normen:
BGB § 535

Fundstellen:
WuM 1996, 756

Entfällt gemäß § 313 a ZPO Die Klage ist unbegründet. Den Klägern steht der geltend gemachte Herausgabeanspruch nicht zu. Die Beklagte ist zum Besitz an dem fraglichen Kellerraum berechtigt. Zwar bezieht sich der [...]
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