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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 14.07.1995

6 K 1135/95

Normen:
VwGO § 161 Abs. 2

Nachdem die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren einzustellen. Die gesamten Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen, weil dies [...]
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