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OVG Hamburg - Entscheidung vom 17.11.1995

Bs IV 210/95

Normen:
BSHG § 37 Abs. 1 § 39 Abs. 1 § 40 Abs. 1 Nr. 2 § 120 Abs. 1
EingliederungshilfeVO § 9 Abs. 2 Nr. 8
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
FEVS 46, 480

I. Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Kostenübernahme für ein beidseitiges Hörgerät aus Sozialhilfemitteln. Er ist 1970 geboren, ägyptischer [...]
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