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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 30.06.1995

1 Ss 222/95

Normen:
GastG § 20 Nr. 2, § 28 Abs. 1 Nr. 9

Fundstellen:
Justiz 1996, 67

I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen Alkoholausschanks an einen erkennbar Betrunkenen zu der Geldbuße von 500,00 DM verurteilt. Es hat festgestellt: Der Betroffene, der Inhaber der Gaststätte 'S.' in Stuttgart [...]
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