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OLG München - Entscheidung vom 12.07.1995

12 UF 691/95

Normen:
BGB § 1477 Abs. 2, § 1476 Abs. 2, § 748, § 273 Abs. 3

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1995, 407
FamRZ 1996, 170
OLGReport-München 1996, 21

Die zulässige Berufung des Beklagten (§§ 511 ff ZPO ) ist nur zum Teil begründet; die zulässige Anschlußberufung der Klägerin (§§ 521 , 522 a ZPO ) bleibt ohne Erfolg, I. 1) Zutreffend geht das Familiengericht davon [...]
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