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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.10.1995

3 U 142/94

Normen:
BGB § 2174 § 1939

Fundstellen:
ErbPrax 1996, 175
OLGReport-Frankfurt 1995, 271

Hinweis von Adlerstein: Aus deutsch-deutscher Sicht sind die Ausführungen des Gerichtes zur Auslegung der letztwilligen Verfügung als Vermächtnis oder (formunwirksame) Schenkung unter Lebenden von Interesse: der äußere [...]
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