Die zulässige (§ 104 Abs. 3 ZPO , §§ 11 , 21 Nr. 1 RpflG ) als sofortige Beschwerde geltende Erinnerung ist überwiegend begründet. 1. Die Gebühren der Prozeßbevollmächtigten der Kläger sind nicht nur zu 80 %, sondern [...]
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