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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 03.08.1995

8 W 63/95

Normen:
BRAGO §§ 25 27
ZPO §§ 91 131 Abs. 1

Fundstellen:
AnwBl 1996, 172
JurBüro 1996, 259

Die zulässige (§ 104 Abs. 3 ZPO , §§ 11 , 21 Nr. 1 RpflG ) als sofortige Beschwerde geltende Erinnerung ist überwiegend begründet. 1. Die Gebühren der Prozeßbevollmächtigten der Kläger sind nicht nur zu 80 %, sondern [...]
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