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LG Gießen - Entscheidung vom 17.05.1995

1 S 43/95

Normen:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2
ZPO § 779 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(133)554b
NJW-RR 1996, 11
NJWE-MietR 1996, 30
WuM 1995, 589
ZMR 1995, 540

'Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche stehen dem Kl. [ehemaliger Mieter] auch dann nicht zu, wenn der von den Bekl. in dem Räumungsverfahren geltend gemachte Eigenbedarf (§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ) in Wahrheit [...]
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