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LAG Köln - Entscheidung vom 28.02.1995

13 Ta 300/94

Normen:
ArbGG § 2 Abs. 3, § 48
GVG § 17a

Fundstellen:
AP Nr. 37 zu § 2 ArbGG 1979

I. Die Klägerin ist für die beklagte Sendeanstalt bzw. deren Rechtsvorgänger seit Februar 1965 als Sprecherin tätig; daneben wird sie auch als Reporterin (Autorin) beschäftigt. In geringerem Umfang - nach bislang [...]
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