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LAG Köln - Entscheidung vom 14.07.1995

13 Sa 390/95

Normen:
BAT § 15 Abs. 6b
BGB § 611 Abs. 1, § 615 Satz 1

Die Parteien, auf deren Arbeitsverhältnis der BAT anzuwenden ist, streiten um die Bezahlung von Rufbereitschafts- und Telefonpauschalen für die Monate September 1992 bis Juni 1994 (17.479,81 DM brutto). Diese hatte die [...]
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