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KG - Entscheidung vom 05.12.1995

18 UF 2498/95

Normen:
BGB § 1587f § 1587k
VAHRG § 10a

Fundstellen:
FamRZ 1996, 1422
KGR 1996, 131

(Auszug) Die Anwendung des § 10a Abs. 3 VAHRG ist auf besondere Ausnahmefälle beschränken. Der Gesetzgeber hat mit der Billigkeitsklausel des § 10a Abs. 3 VAHRG an die des § 1587c Nr. 1 BGB angeknüpft. Hiernach findet [...]
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