Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen §§ 37 Abs. 2 Nr. 1 (genauer: Satz 7), 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO nach § 24 StVG zu einer Geldbuße von 280,-- DM verurteilt und ihn nach § 25 StVG [...]
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