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BayObLG - Entscheidung vom 09.02.1995

3Z BR 263/94

Normen:
BGB § 1835 Abs. 3 (a.F.)
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
KostO § 19 Abs. 4, § 126
ZPO § 114

Fundstellen:
BayObLG-Rp 1995, 45
EzFamR aktuell 1995, 178

I. 1. Für den Betroffenen war unter dem 30.3.1990 Pflegschaft angeordnet worden. Sie umfaßte folgende Wirkungskreise: a) Vertretung des Pfleglings in vermögensrechtlichen Angelegenheiten. b) Vertretung des Pfleglings [...]
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