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BayObLG - Entscheidung vom 18.09.1995

4St RR 189/95

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
StGB § 47 Abs. 1

I. Das Amtsgericht Lindau (Bodensee) verurteilte den Angeklagten XXX wegen des unerlaubten Besitzes und der unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln zur Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 DM. Die Berufung der [...]
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