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BayObLG - Entscheidung vom 19.06.1995

4 St RR 102/95

Normen:
StPO § 132 Abs. 1 Nr. 2, § 232 Abs. 4

Fundstellen:
BRAK-Mitt 1996, 88
NJW 1996, 332
NStZ 1995, 561

Das Amtsgericht Laufen verurteilte den Angeklagten am 27.6.1994 wegen zweier rechtlich zusammentreffender Vergehen der Urkundenfälschung zur Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 DM. Auf die Berufung der [...]
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