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BayObLG - Entscheidung vom 13.02.1995

1Z BR 96/94

Normen:
BGB § 133, § 2274
DDR: RAG § 25 Abs. 2, § 266
DDR: ZGB § 372, § 403 Abs. 2

Fundstellen:
BayObLGZ 1995 Nr. 15
BayObLGZ 1995, 79
ErbPrax 1995, 334
ZEV 1995, 256

I. Die ledige kinderlose Erblasserin verstarb im Jahr 1985. Ihren letzten Wohnsitz hatte sie im Amtsgerichtsbezirk Garmisch-Partenkirchen. Dort hatte sie mit notariellem Kaufvertrag vom 16.7.1976 zusammen mit dem [...]
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