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BVerwG - Entscheidung vom 12.12.1995

9 C 113.95

Normen:
BVFG § 6
GG Art. 16 Abs. 1 S. 1
Minderheitenschutzvertrag zwischen den alliierten und assoziierten Hauptmächten und Polen vom 28. Juni 1919
StARegG § 1 Abs. 1 Buchst. d
Versailler Vertrag Art. 91
Wiener Abkommen (Abkommen über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen vom 30. August 1924 - RGBl 1925 II S. 33) Deutschland - Polen Art. 6 Abs. 1 Art. 7 § 1 § 4 Art. 12

Fundstellen:
BVerwGE 100, 139
Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 83
DÖV 1996, 786
DVBl 1996, 620
JuS 1996, 1128
NJW 1996, 2111
NVwZ 1996, 1027

I. Der im Jahre 1966 in G., Polen, geborene Kläger, der polnischer Staatsangehöriger und polnischer Volkszugehöriger ist und 1989 mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern nach Deutschland übergesiedelt ist, [...]
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