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BVerwG - Entscheidung vom 14.06.1995

1 B 132.94

Normen:
AuslG § 45 Abs. 1, § 46 Nr. 1, § 85 Abs. 2 Satz 2, § 86 Abs. 1, 3
GG Art. 9 Abs. 2, Art. 18, Art. 20 Abs. 4, Art. 21 Abs. 2, Art. 28 Abs. 3
VwGO § 99

Fundstellen:
DVBl 1995, 1310
NJW 1996, 538
NVwZ 1995, 1134
ZAR 1995, 192

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Sie zeigt einen Revisionszulassungsgrund nicht auf. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die [...]
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