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BVerfG - Entscheidung vom 27.09.1995

2 BvR 903/95; 2 BvR 1127/95; 2 BvR 1655/95; 2 BvR 2055/95

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3
StVollzG § 46

Fundstellen:
ZfStrVo 1996, 315

Annahmegründe im Sinne von § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerden, die die Prüfung der Bedürftigkeit bei der Gewährung von Taschengeld (§ 46 StVollzG ) betreffen, keine Aussicht auf [...]
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