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BSG - Entscheidung vom 09.02.1995

3 RK 22/94

Normen:
SGB V § 213 Abs. 1 § 213 Abs. 2 § 36 Abs. 1 § 35 Abs. 1 § 35 Abs. 7 S. 4 § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 § 92 Abs. 2 S. 1 § 92 Abs. 3
SGG § 10 Abs. 2 § 51 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 51 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 § 51 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 § 57 Abs. 4 § 75 Abs. 2

Fundstellen:
NZS 1995, 432
SozR 3-1500 § 10 Nr. 1

Die Spitzenverbände der Krankenkassen (§ 213 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Fünftes Buch - [SGB V]) bestimmten am 19. Juni 1989 für den Bereich der Sehhilfen gemäß §§ 36 Abs. 1 und 4, 213 Abs. 2 SGB V [...]
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