1. Die von beiden Angeklagten erhobene Rüge aus § 338 Nr. 4 StPO greift nicht durch. Die allgemeine Strafkammer hat nur über Erwachsenenstraftaten entschieden; § 33 Abs. 1 , § 107 , § 103 Abs. 2 Satz 1 JGG finden keine [...]
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