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BGH - Entscheidung vom 11.01.1995

XII ZR 236/93

Normen:
BGB § 1361, § 1577 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 1361 Abs. 1 Gebrauchsvorteile 2
BGHR BGB § 1361 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 7
BGHR BGB § 1577 Abs. 2 Anrechenbarkeit 1
BGHR BGB § 1577 Abs. 2 Unzumutbarkeit 2
BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 37
DAVorm 1995, 1147
DRsp I(166)278b
EzFamR BGB § 1361 Nr. 31
EzFamR BGB § 1577 Nr. 14
EzFamR aktuell 1995, 125
FPR Service 07-1995 IV
FamRZ 1995, 343
MDR 1995, 386
NJW 1995, 962

Die Parteien leben nach fünfjähriger kinderloser Ehe seit Dezember 1992 getrennt. Beide sind - wie schon während ihres Zusammenlebens - voll berufstätig. Seit 1. Juni 1993 lebt die Klägerin mit einem anderen Mann [...]
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