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BAG - Entscheidung vom 22.08.1995

3 AZR 42/95

Normen:
TVG § 1 Tarifverträge: DRK
Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes § 14 Abs. 5, § 15, § 17 Abs. 4, § 39 Abs. 2

Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 1 TVG
BB 1995, 2224
DB 1996, 2630
EzA § 4 TVG Nr. 1
NZA 1996, 38
NZA 1996, 392
NZA-RR 1996, 38

Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe dem Kläger Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit zustehen. Der Kläger ist beim Beklagten als Rettungsassistent im Schichtdienst zu einem Stundenlohn von 18, 32 DM brutto [...]
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